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9. Juli 2026

Wohn-Riester-Reform 2027: Was sich für Bestandsverträge ändert – und wie du jetzt entscheidest

Kurz zusammengefasst: Am 8. Mai 2026 wurde die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, die auch Wohn-Riester betrifft. Ab 2027 gelten höhere Zulagen, niedrigere Schwellen für die Förderung von Modernisierungen und eine kürzere Besteuerungsdauer beim Wohnförderkonto. Wer bis Ende 2026 einen Vertrag abschließt, behält Bestandsschutz und kann ab 2027 wählen, ob das alte oder neue System gelten soll.

Was ändert sich konkret?

Die Reform bringt drei wesentliche Änderungen für Wohn-Riester (Eigenheimrente) mit sich:

Was passiert mit bestehenden Verträgen?

Für alle Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz. Ab dem 1. Januar 2027 können Inhaberinnen und Inhaber dieser „Altverträge“ frei wählen, ob für sie weiterhin das alte oder das neue Fördersystem gelten soll – und zwar für alle Riester-Verträge, nicht nur Wohn-Riester.

Das bedeutet: Ein Vertragsabschluss noch in diesem Jahr verschließt dir also nicht die Vorteile der Reform, sondern eröffnet dir zusätzlich die Option, zwischen beiden Systemen zu wählen, sobald die Details ab 2027 feststehen.

Worauf du jetzt achten solltest

Die Entscheidung zwischen altem und neuem System hängt von individuellen Faktoren ab – etwa vom aktuellen Stand des Wohnförderkontos, geplanten Modernisierungen oder der eigenen Steuersituation. Pauschale Aussagen sind hier nicht seriös möglich. Sinnvoll ist es, sich frühzeitig einen Überblick über den eigenen Vertrag zu verschaffen und die Wahlmöglichkeit ab 2027 aktiv zu prüfen, statt sie zu verpassen.

→ Zum Wohn-Riester-Schnellcheck: grobe Tendenz in drei Fragen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Für eine persönliche Einschätzung wende dich an eine Steuerberatung oder unabhängige Finanzberatung.
Quellen: Finanztip – Riester-Reform, Pfefferminzia – Was nach der AV-Reform mit dem Wohn-Riester passiert, Bundesfinanzministerium – FAQ zur Reform