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13. Juli 2026

KfW-Förderung für Wärmepumpen: Frist am 20.07.2026 beachten

Kurz zusammengefasst: Ab Dienstag, 21. Juli 2026, gelten neue Förderkonditionen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – betroffen sind u. a. die Heizungsförderung (etwa für Wärmepumpen) und die Förderung energetischer Sanierungen. Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung der KfW hat, kann bis zum 20. Juli 2026 noch zu den aktuellen, günstigeren Bedingungen einreichen. Ab 2027 sinkt der maximale Förderbetrag für die Heizungsförderung zudem schrittweise (Degression).

Was sich zum 21. Juli 2026 ändert

Die Grundförderung für den Heizungstausch bei Wohngebäuden bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten, der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit). Zwei Punkte ändern sich mit den neuen Konditionen spürbar: Der Einkommensbonus wird grundlegend neu gestaffelt (siehe unten), und die Tilgungszuschüsse werden pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.

Neue Einkommensstaffelung beim Einkommensbonus

Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden, wenn du die Immobilie selbst nutzt. Ab dem 21. Juli 2026 gilt eine feinere Staffelung nach Haushalts-Jahreseinkommen:

Haushalts-Jahreseinkommen (ohne Kinder)Einkommensbonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Familien mit im Haushalt lebenden, minderjährigen Kindern profitieren von höheren Einkommensgrenzen (40 % bis 40.000 €, 30 % bis 50.000 €, 10 % bis 60.000 € Haushaltsjahreseinkommen); je Kind wird das anzusetzende Einkommen zusätzlich einmalig um 10.000 € reduziert.

Übergangsfrist bis 20. Juli 2026

Wichtig für die Einordnung: Die Übergangsregelung gilt nicht automatisch für jeden neuen Antrag, sondern konkret für Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Antragsbestätigung der KfW haben – diese können ihren Antrag bis zum 20. Juli 2026 noch unter den bisherigen Bedingungen einreichen. Wer noch keine Bestätigung hat, sollte kurzfristig prüfen, ob sich diese Woche noch eine einholen lässt, bevor die neuen Konditionen greifen.

Degression ab 2027

Zusätzlich zur Umstellung zum 21. Juli 2026 sinkt der Förderhöchstbetrag der Heizungsförderung für Wohngebäude ab 2027 schrittweise: erstmals zum 1. Februar 2027, danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 € pro Schritt. Wer eine Maßnahme länger aufschiebt, verliert also zusätzlich zur Übergangsfrist im Juli auch mittelfristig an Förderhöhe.

Was das für deine Planung bedeutet

Wenn du eine Sanierung oder einen Heizungstausch – etwa den Einbau einer Wärmepumpe – planst, lohnt sich diese Woche ein konkreter Check: Liegt bereits eine gültige Antragsbestätigung vor, oder lässt sich noch rechtzeitig bis zum 20. Juli 2026 eine einholen? Je nach Haushaltseinkommen kann die neue Staffelung des Einkommensbonus außerdem günstiger oder ungünstiger ausfallen als die bisherige Regelung – ein Vergleich vor der Antragstellung lohnt sich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Fristen, Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Angaben der KfW. Für eine verbindliche Einschätzung zu deinem konkreten Vorhaben wende dich an die KfW direkt oder eine unabhängige Energieberatung.
Quellen: KfW – Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude, Bundeswirtschaftsministerium – Reform der Gebäudeförderung