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KfW-Förderung für Wärmepumpen: Das gilt seit dem 21. Juli 2026

Kurz zusammengefasst: Seit Dienstag, dem 21. Juli 2026, gelten neue Förderkonditionen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – betroffen sind u. a. die Heizungsförderung (etwa für Wärmepumpen) und die Förderung energetischer Sanierungen. Die Übergangsfrist für Anträge zu den alten, günstigeren Bedingungen ist am 20. Juli 2026 abgelaufen. Ab 2027 sinkt der maximale Förderbetrag für die Heizungsförderung zudem schrittweise (Degression).

Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Die Grundförderung für den Heizungstausch bei Wohngebäuden bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten, der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit (jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit). Zwei Punkte haben sich mit den neuen Konditionen spürbar geändert: Der Einkommensbonus ist grundlegend neu gestaffelt (siehe unten), und die Tilgungszuschüsse sind pauschal um 10 Prozentpunkte reduziert.

Neue Einkommensstaffelung beim Einkommensbonus

Der Einkommensbonus kann zusätzlich zur Grundförderung beantragt werden, wenn du die Immobilie selbst nutzt. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine feinere Staffelung nach Haushalts-Jahreseinkommen:

Haushalts-Jahreseinkommen (ohne Kinder)Einkommensbonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Familien mit im Haushalt lebenden, minderjährigen Kindern profitieren von höheren Einkommensgrenzen (40 % bis 40.000 €, 30 % bis 50.000 €, 10 % bis 60.000 € Haushaltsjahreseinkommen); je Kind wird das anzusetzende Einkommen zusätzlich einmalig um 10.000 € reduziert.

Die Übergangsfrist ist abgelaufen

Wichtig für die Einordnung: Die Übergangsregelung galt nicht automatisch für jeden neuen Antrag, sondern konkret für Kundinnen und Kunden, die bereits eine gültige Antragsbestätigung der KfW hatten – sie konnten ihren Antrag bis zum 20. Juli 2026 noch unter den bisherigen Bedingungen einreichen. Seit dem 21. Juli 2026 laufen alle neuen Anträge einheitlich zu den neuen Konditionen.

Degression ab 2027

Zusätzlich zur Umstellung zum 21. Juli 2026 sinkt der Förderhöchstbetrag der Heizungsförderung für Wohngebäude ab 2027 schrittweise: erstmals zum 1. Februar 2027, danach halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August um 750 € pro Schritt. Wer eine Maßnahme länger aufschiebt, verliert damit mittelfristig an Förderhöhe.

Was das für deine Planung bedeutet

Für neue Anträge gelten durchgehend die neuen Konditionen. Je nach Haushaltseinkommen fällt die neue Staffelung des Einkommensbonus günstiger oder ungünstiger aus als die frühere Regelung – ein Blick auf die eigene Einkommensstufe vor der Antragstellung lohnt sich. Und wegen der Degression ab Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich: Ein späterer Antrag bedeutet tendenziell einen niedrigeren Höchstbetrag.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Fristen, Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Angaben der KfW. Für eine verbindliche Einschätzung zu deinem konkreten Vorhaben wende dich an die KfW direkt oder eine unabhängige Energieberatung.