KfW-Neubauförderung: EH55-Kredit läuft spätestens Ende 2026 aus – und der Topf leert sich
Worum es geht: das EH55-Comeback
Die Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard war Anfang 2022 abrupt ausgelaufen – seither galt bei der KfW-Neubauförderung der strengere EH40-Standard als Eintrittskarte. Seit dem 16. Dezember 2025 ist EH55 befristet zurück: integriert in das bestehende Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KfW 297/298). Ursprünglich sollte die Sonderregelung zum 30. Juni 2026 enden, sie wurde dann verlängert – allerdings mit doppeltem Deckel: längstens bis zum 31. Dezember 2026 (maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW), und nur, solange Fördermittel verfügbar sind.
Warum die Frist trügerisch ist
Der zweite Deckel ist der kritische: Für 2026 stehen insgesamt 800 Mio. € für die EH55-Förderung bereit. Bereits im Juni waren davon nur noch rund 343 Mio. € übrig – also weniger als die Hälfte, bei noch einem halben Jahr Restlaufzeit. Bei anhaltender Nachfrage kann der Topf deutlich vor Jahresende leer sein. "Frist: 31.12.2026" bedeutet hier also nicht, dass man bis Dezember Zeit hat – es ist das späteste denkbare Ende, nicht das wahrscheinliche.
Die Konditionen im Überblick
| Standard | Kredithöhe je Wohneinheit |
|---|---|
| Effizienzhaus 55 (befristet) | bis 100.000 € |
| Effizienzhaus 40 | bis 100.000 € |
| Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel | bis 150.000 € |
Der effektive Jahreszins liegt für den EH55-Kredit seit März 2026 bei rund 1 % (zehnjährige Zinsbindung, Laufzeiten bis 35 Jahre) – bei Marktzinsen von aktuell rund 3,9 % für vergleichbare Baufinanzierungen sind das etwa drei Prozentpunkte Ersparnis auf den geförderten Kreditanteil. Voraussetzungen: keine fossilen Heizungen (Öl, Gas), die Wärmeerzeugung muss vollständig erneuerbar sein, und ein:e Energieeffizienz-Expert:in muss eingebunden werden. Eine Einkommensgrenze gibt es in diesem Programm nicht.
Was das für deine Planung bedeutet
Wenn du einen Neubau planst, der den EH55-Standard erreicht, aber nicht EH40: Der Antrag sollte eher in den nächsten Wochen als "irgendwann bis Dezember" gestellt werden – der Fördertopf entscheidet, nicht der Kalender. Wichtig wie bei allen KfW-Programmen: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und er läuft über deine Hausbank bzw. deinen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Wer ohnehin EH40 baut (ggf. mit QNG-Siegel), ist von der EH55-Frist nicht betroffen – dieser Teil des Programms läuft regulär weiter und bietet mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit den höheren Kreditrahmen.