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23. Juli 2026

KfW-Neubauförderung: EH55-Kredit läuft spätestens Ende 2026 aus – und der Topf leert sich

Kurz zusammengefasst: Seit Dezember 2025 fördert die KfW im Programm "Klimafreundlicher Neubau" (297/298) befristet wieder den Effizienzhaus-55-Standard – mit Krediten bis 100.000 € je Wohneinheit zu rund 1 % effektivem Jahreszins. Die Frist wurde zwar bis längstens 31. Dezember 2026 verlängert, aber: Gefördert wird nur, bis der Topf leer ist – und von 800 Mio. € Budget waren im Juni bereits weniger als die Hälfte übrig. Wer einen Neubau im EH55-Standard plant, sollte den Antrag nicht auf den Jahresendspurt verschieben.

Worum es geht: das EH55-Comeback

Die Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard war Anfang 2022 abrupt ausgelaufen – seither galt bei der KfW-Neubauförderung der strengere EH40-Standard als Eintrittskarte. Seit dem 16. Dezember 2025 ist EH55 befristet zurück: integriert in das bestehende Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (KfW 297/298). Ursprünglich sollte die Sonderregelung zum 30. Juni 2026 enden, sie wurde dann verlängert – allerdings mit doppeltem Deckel: längstens bis zum 31. Dezember 2026 (maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW), und nur, solange Fördermittel verfügbar sind.

Warum die Frist trügerisch ist

Der zweite Deckel ist der kritische: Für 2026 stehen insgesamt 800 Mio. € für die EH55-Förderung bereit. Bereits im Juni waren davon nur noch rund 343 Mio. € übrig – also weniger als die Hälfte, bei noch einem halben Jahr Restlaufzeit. Bei anhaltender Nachfrage kann der Topf deutlich vor Jahresende leer sein. "Frist: 31.12.2026" bedeutet hier also nicht, dass man bis Dezember Zeit hat – es ist das späteste denkbare Ende, nicht das wahrscheinliche.

Die Konditionen im Überblick

StandardKredithöhe je Wohneinheit
Effizienzhaus 55 (befristet)bis 100.000 €
Effizienzhaus 40bis 100.000 €
Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegelbis 150.000 €

Der effektive Jahreszins liegt für den EH55-Kredit seit März 2026 bei rund 1 % (zehnjährige Zinsbindung, Laufzeiten bis 35 Jahre) – bei Marktzinsen von aktuell rund 3,9 % für vergleichbare Baufinanzierungen sind das etwa drei Prozentpunkte Ersparnis auf den geförderten Kreditanteil. Voraussetzungen: keine fossilen Heizungen (Öl, Gas), die Wärmeerzeugung muss vollständig erneuerbar sein, und ein:e Energieeffizienz-Expert:in muss eingebunden werden. Eine Einkommensgrenze gibt es in diesem Programm nicht.

Was das für deine Planung bedeutet

Wenn du einen Neubau planst, der den EH55-Standard erreicht, aber nicht EH40: Der Antrag sollte eher in den nächsten Wochen als "irgendwann bis Dezember" gestellt werden – der Fördertopf entscheidet, nicht der Kalender. Wichtig wie bei allen KfW-Programmen: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und er läuft über deine Hausbank bzw. deinen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Wer ohnehin EH40 baut (ggf. mit QNG-Siegel), ist von der EH55-Frist nicht betroffen – dieser Teil des Programms läuft regulär weiter und bietet mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit den höheren Kreditrahmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Fristen, Konditionen und Restbudgets können sich kurzfristig ändern; maßgeblich sind die offiziellen Angaben der KfW. Für eine verbindliche Einschätzung zu deinem konkreten Vorhaben wende dich an deine Bank, eine:n Energieeffizienz-Expert:in oder die KfW direkt.
Quellen: KfW – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298), Haufe – Neubauförderung EH55: Frist wird verlängert, Finanztip – Klimafreundlicher Neubau