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10. Juli 2026

Grundsteuer-Update 2026 für angehende Eigentümer

Kurz zusammengefasst: Seit 2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuer – mit teils sehr unterschiedlichen Modellen je Bundesland. Wer noch unbebautes Bauland besitzt oder kauft, sollte die neue Grundsteuer C im Blick behalten: In Hamburg etwa liegt der Hebesatz dafür bei 8.000 % gegenüber 975 % für bebaute Grundstücke. Gegen das bundesweite Berechnungsmodell läuft seit Februar 2026 zudem eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Die drei Kategorien: Grundsteuer A, B und C

Die Grundsteuer wird in drei Kategorien unterteilt:

Warum das für angehende Eigentümer wichtig ist

Wenn du ein unbebautes, aber baureifes Grundstück besitzt oder kaufen möchtest, lohnt sich ein Blick darauf, ob deine Gemeinde von der Grundsteuer C Gebrauch macht – und bis wann eine Bebauung erwartet wird, um die höhere Belastung zu vermeiden. Die Regelung betrifft in erster Linie Grundstücke, die schon länger baureif, aber nicht bebaut sind; für frisch erworbenes Bauland mit konkreter Bauabsicht ist sie in der Regel kein akutes Problem, sollte aber Teil der Finanzierungsplanung sein, falls sich der Baubeginn verzögert.

Das Beispiel Hamburg

Hamburg nutzt kein Bundesmodell, sondern ein eigenes, wertunabhängiges Wohnlagenmodell: Grundstücks- und Gebäudeflächen werden mit festen Äquivalenzzahlen (0,04 €/m² Grund, 0,50 €/m² Gebäude) verrechnet, statt sich an Bodenrichtwerten zu orientieren – teure Innenstadtlagen führen dadurch nicht automatisch zu höheren Steuern. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Hamburg diese Hebesätze:

KategorieHebesatz
Grundsteuer A (Land-/Forstwirtschaft)100 %
Grundsteuer B (Wohn-/Geschäftsgrundstücke)975 %
Grundsteuer C (baureife, unbebaute Grundstücke)8.000 %

Der extrem hohe Hebesatz für Grundsteuer C soll Eigentümer:innen gezielt dazu bewegen, brachliegendes Bauland tatsächlich zu bebauen, statt es aus spekulativen Gründen zu halten.

Hebesätze: von Kommune zu Kommune unterschiedlich

Unabhängig vom Bundesland gilt: Die tatsächliche Höhe deiner Grundsteuer hängt maßgeblich vom Hebesatz deiner Gemeinde ab, den jede Kommune eigenständig festlegt und regelmäßig anpasst. Zwei Grundstücke mit identischem Grundsteuerwert können dadurch in Nachbargemeinden ganz unterschiedlich besteuert werden. Wer einen Bauplatz oder ein Bestandsobjekt in die engere Wahl nimmt, sollte den aktuellen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde direkt bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen, statt sich auf pauschale Vergleichswerte zu verlassen.

Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland haben am 27. Februar 2026 gemeinsam mit zwei Musterklägern Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az. 1 BvR 472/26), anhand eines Berliner Falls. Der Bundesfinanzhof hatte das Bundesmodell am 12. November 2025 zwar grundsätzlich als verfassungsgemäß eingestuft, die Kläger halten die Bemessungsgrundlage aus Bodenwerten und fiktiven Mieten aber weiterhin nicht für sachgerecht. Betroffen ist das Bundesmodell in neun Ländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen); Saarland und Sachsen nutzen es ebenfalls, mit abweichenden Steuermesszahlen. Die fünf Länder mit eigenen Modellen (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) sind von dieser konkreten Beschwerde nicht direkt betroffen – laut Berichten soll der Bundesfinanzhof aber im Laufe des Jahres 2026 auch zu den Landesmodellen entscheiden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert sich an der Zahlungspflicht zunächst nichts; wer den eigenen Bescheid offenhalten möchte, sollte sich individuell steuerlich beraten lassen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Hebesätze, Fristen und der Stand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Angaben deiner Gemeinde bzw. des Bundesfinanzministeriums. Für eine verbindliche Einschätzung zu deinem konkreten Grundstück oder Bescheid wende dich an eine Steuerberatung.
Quellen: kommunal.de – Grundsteuer C, Bodenrichtwerte Deutschland – Grundsteuer Hamburg, Haufe – BVerfG prüft Grundsteuer auf Verfassungskonformität