KfW-Förderung "Gewerbe zu Wohnen": Bis zu 30.000 € pro Wohnung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen in Wohnraum – zum Beispiel leerstehende Büro- oder Ladenflächen. Voraussetzung ist, dass dabei mindestens eine neue Wohneinheit entsteht. Förderfähig sind unter anderem:
- Anpassungen der Baukonstruktion
- Grundrissänderungen
- Innenausbau
- Umgestaltung der Außenanlagen, einschließlich Entsiegelung
Die neu entstandenen Wohneinheiten müssen energetisch mindestens den Standard "Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien" (EH 85 EE) erreichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf maximal 100.000 Euro je Wohneinheit – das entspricht einer Förderung von bis zu 30.000 Euro pro neu geschaffener Wohnung. Für das Jahr 2026 stellt der Bund insgesamt 300 Millionen Euro für das Programm bereit. Bei hoher Nachfrage kann der Fördertopf entsprechend vor Jahresende ausgeschöpft sein.
Für wen ist das relevant?
Das Programm zielt in erster Linie auf Investorinnen und Investoren sowie Eigentümer:innen von Gewerbeimmobilien ab, die Bestandsflächen zu Wohnraum umnutzen wollen – etwa im Zuge des strukturellen Wandels bei Büro- und Einzelhandelsflächen. Für klassische Eigenheimkäufer:innen oder Bauherren einer neuen Baufinanzierung ist es in der Regel nicht direkt einschlägig, kann aber bei der Planung von Anlageobjekten oder Mehrfamilienhäusern mit Umnutzungspotenzial eine Rolle spielen.